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Info

Ein neuer Hausanschluss - was tun?

In den Neubaugebieten wird grundsätzlich neben dem Abwasser auch ein Wasseranschluss in den Bauplatz mitverlegt. Meistens wird dieser als PE-Schlauch in das Grundstück neben dem Abwasserkontrollschacht eingeführt. Sollte ein Wasseranschluss auf einem Grundstück erforderlich sein, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Tiefbauamt der Stadt Schwandorf.

Mieterwechsel und Verkauf

Gebührenschuldner für Wasser und auch für Abwasser ist der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer. Daraus folgend gelten folgende Regelungen:

 

Mieterwechsel
Bei einem Wechsel des Mieters lesen Sie bitte selbst den Zählerstand ab. Machen Sie mit Ihrem bisherigen Mieter eine Nebenkostenabrechnung, in der auch Wasser und Abwasser enthalten ist.

 

Verkauf
Lesen Sie bitte möglichst gemeinsam den Zählerstand ab und teilen Sie diesen der Gemeinde mit. Die Gemeinde erstellt auf dieser Grundlage eine Zwischenabrechnung. Der Ausdruck der Abrechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.

 

Für weitere Fragen steht ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung, Tel: 09431/7437-10

Gebühren und Beiträge

Die Stadt Schwandorf erhebt für die Wasserversorgung Gebühren und Beiträge.

Gebühren sind das Entgelt für die Lieferung des Wasser. Sie werden mit dem Wasserzähler erfasst, der für jedes angeschlossene Gebäude vorgeschrieben ist. Der Wasserzähler wird einmal jährlich abgelesen, auf die voraussichtliche Jahresgebühr werden Abschlagszahlungen erhoben. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel: 09431/7437-10

Beiträge sind eine einmalige Schuld und entstehen, wenn die Wasserleitung zu einem Baugrundstück geführt werden. Das Beitragsrecht ist sehr umfangreich, bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an unser Servicetelefon, Tel: 09431/7437-10.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen sind die Abgabenordnung, das Kommunalabgabengesetz sowie die Wasserabgabe Satzung (WAS) der Stadt Schwandorf.

Wassertarif der Stadt Schwandorf

Verbrauchspreis: 2,58 €/m3
Grundtarif: Abhängig von der Nenngröße und Art des Wasserzählers
Gültig seit 01. Januar 2020, Preise sind netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer für Wasser

 

Wasserhärte des Schwandorfer Wassers

Unser Wasser eignet sich sehr gut als Trinkwasser. Es liegt im Härtebereich 1 „weich“ (4,95° – 6,5° dH). Weitere Fragen zur Wassergüte beantwortet Ihnen unser Werkmeister Herr Kraus, Tel: 09431/7437-12

Was ist bei Störungen zu tun?

Wir sind durch ständige Kontrollen des Leitungsnetzes bemüht, die Wasserverluste zu reduzieren. Trotzdem ist es unvermeidbar, dass einmal eine Leitung kaputt geht und Wasser austritt. Auch Sie können mithelfen, die Verluste zu reduzieren. Sollten Sie insbesondere in den Abendstunden in der Wasserleitung ein ungewöhnliches Rauschen vernehmen, informieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst den Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass irgendetwas an der Wasserleitung nicht stimmt. Wir werden dann mit speziellen Messgeräten nach der Ursache suchen.

Der SWFS – Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0171/5438246 erreichbar. Zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 09431/743710.

Angelegenheiten:

  • Wasserrohrbruch auf der Straße
  • Wasserrohrbruch auf der Hausanschlussleitung
  • Wasserzähler defekt
  • Wasserzähler zerfroren
  • Hausanschlussleitung eingefroren
  • zeitweise kein Wasser
  • Wasserqualität

Informationen zum Einsatz von elektronischen, fernauslesbaren Wasserzählern im Versorgungsgebiet

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: